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AGB

AGB Gemäß der Empfehlungen der Sprachmittlerverbände

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
    1.1 Geltungsbereich
  2. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. 1.2 Umfang des Übersetzungsauftrags Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung in digitaler Form. 1.3 Zusatzleistungen Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahrens zu vervielfältigende sog. reprofähige Texte usw., werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern dem Übersetzer ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vorausgesetzt wird. Eine Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur mehrfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzung) des Übersetzers ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich im vorbenannten Sinne dem Übersetzer die Übersetzung als solche kennzeichnet oder wenn es der Auftraggeber unterlässt, dem Übersetzer vor dem Druck einen Bürstenabzug des Textes zwecks Korrekturlesung vorzulegen. 1.4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
  4. Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  5. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  6. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
  7. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei. 1.5 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
  8. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
  9. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  10. Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.
  11. Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist. 1.6 Haftung
  12. Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
  13. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird ausgeschlossen.
  14. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  15. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in sechs Monaten seit der Abnahme der Übersetzung.
  16. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. 1.7 Berufsgeheimnis Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 1.8 Mitwirkung Dritter
  17. Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  18. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.

1.9 Vergütung

  1. Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht. 1.10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
  5. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  6. Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor. 1.11 Rücktrittsrecht Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat. 1.12 Anwendbares Recht
  7. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt internationales Recht.
  8. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
  9. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
  10. Die Vertragssprache ist Deutsch. 1.13 Salvatorische Klausel Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. 1.14 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

1.15 Reisebedingungen Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Auftragnehmers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen. 1.16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Manta. Es gilt das Gesetz der Republik Ecuador.

  1. Textkorrekturen

2.1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Schriftverkehr zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Auftragserteilung Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Texterstellung u. a.), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber bei der Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Lektorin beim Auftraggeber vorliegt. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

2.3 Bearbeitung Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind vom Auftraggeber digital so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet ist. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen bei Word-Dokumenten direkt in der Datei durchgeführt. Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-DUDEN (25. Ausgabe). Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er die Lektorin darüber informieren und gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen; das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen. Die Lektorin hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für die Lektorin uneindeutigen Vorgaben für die Texterstellung behilflich zu sein. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.

2.4 Lieferung Die Auftragnehmerin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden (siehe § 3, Abschnitt 5.) Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in digitaler Form. Die Lektorin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

2.5 Rechnung und Zahlungsbedingungen Die von der Auftragnehmerin zugesagten Preise sind Endpreise, sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Bei einem Auftragswert über 250,00 Euro ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 50 Prozent des Gesamtpreises zu verlangen. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber auf dem Postweg zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

6 Vertraulichkeit Die Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. Texterstellung zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Lektorin und Auftraggeber kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. er stellten Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren.

7 Haftung der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Weist der bearbeitete bzw. erstellte Text trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Lektorin zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber in vollem Umfang. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

8 Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Auftraggeber gilt das internationale Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Manta, Ecuador. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksame n Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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